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Hundesteuersatzung

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter unserer Gemeinde!

 

Die Gemeinde Obernfeld hat, wie übrigens auch andere Gemeinden, eine Hundesteuersatzung. Der Großteil unserer Hundehalterinnen und Hundehalter akzeptiert diese und hat ihre Hunde bei der Gemeinde ordnungsgemäß angemeldet. Manchmal passiert es aber auch, dass die Anmeldepflicht aus dem Blickwinkel gerät. Natürlich geht es der Gemeinde auch um Steuereinnahmen, aber nicht nur - nein, es ist der mangelnde Respekt vor Gesetz und Ordnung und im Besonderen der Respekt und die Fairness gegenüber den Halterinnen und Haltern, die ihren Hund bzw. ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben.

 

Wer sich also für das Halten eines oder mehrerer Hunde entscheidet, sollte dies dann auch mit allen Konsequenzen tun und die ordnungsgemäße Anmeldung des oder der Hunde beachten.

 

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ - nein, von einer Kontrolle möchten wir absehen – in den meisten Fällen sind die nicht angemeldeten Hunde der Gemeinde bekannt. Wir setzen daher weiterhin auf das Vertrauen der Halterinnen und Halter und bitten, die nicht angemeldeten Hunde umgehend anzumelden.

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Veröffentlichung

Mi, 24. Juli 2024

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